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Buchstabe: I
» Imkermeisterausbildung

Imkermeisterausbildung 02.05.2008 20:20 von: erzbergimker
Möglichkeiten zur Erlangung des Imkermeisterbriefes:

Eine ordentliche Imkerlehre, welche als Fremd- oder Heimlehre im elterlichen Betrieb abgeleistet werden kann, sofern dieser als Lehrbetrieb von der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft anerkannt ist. Die Bedingungen für die Eignung als Lehrling sind die Erfüllung der Allgemeinen Schulpflicht, sowie die körperliche und geistige Eignung, welche den Anforderungen der Ausbildung entsprechen müssen. Die Lehre dauert 3 Jahre. Nach der ordnungsgemäße Beendigung der Lehrzeit und erfolgreichem Besuch der Berufsschule ist der Lehrling zur Imkerfacharbeiterprüfung zugelassen.
Nach dem Steirischen Berufsausbildungsgesetz § 17 kann zur imkerlichen Facharbeiterprüfung auch zugelassen werden, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat und insgesamt eine mindestens 3-jährige imkerliche Berufstätigkeit, sowie den erfolgreichen Besuch eines 3-wöchigen Vorbereitungslehrganges nachweisen kann.

Für die Zulassung zur Imkermeisterprüfung sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

* nach dem Steiermärkischen Berufsausbildungsgesetz § 11 kann der Bewerber nach einer 3-jährigen Tätigkeit als Facharbeiter in der Bienenwirtschaft und der erfolgreichen Absolvierung einer Berufsschule in der Fachrichtung Bienenwirtschaft, sowie dem Besuch eines Vorbereitungslehrganges, zur Imkermeisterprüfung antreten.

* Weiters kann nach dem Steiermärkischen Berufsausbildungsgesetz § 18 Abs. 2 die Landesregierung nach Anhörung der Lehrlingsausbildungsstelle und des Prüfungsvorsitzenden die für die Meisterprüfung geforderten Voraussetzungen nachsehen, wenn der Nachsichtswerber nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht mindestens 7 Jahre in der Bienenwirtschaft praktisch tätig war und eine hinreichende tatsächliche Befähigung durch die Betreuung von mindestens 40 Bienenvölkern angenommen werden kann.

Ausbildungsziel:

Das Erlangen der Kenntnisse und Fertigkeiten welche zur selbständigen und ordnungsgemäßen Führung eines Imkereibetriebes oder zur eigenverantwortlichen Besorgung besonderer Aufgaben innerhalb eines Betriebes sowie zur Ausbildung von Lehrlingen erforderlich sind.

Gliederung der Ausbildung zum Imkermeister:

A. Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
B. Betriebs- und Unternehmensführung
C. Fachspezifischer Teil

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